Tarife und Geschäftsbedingungen
Tarife für Coachingleistungen
Die Tarife von Coaching Performance orientieren sich an den
Vorgaben des SCA Berufverbands professionell arbeitender
Coaches.
Preise:
- Einzelcoaching
gemäss AGB s
- Gruppencoaching
Gruppentarif
gemäss AGB s
- Gruppencoaching
Einzelpersonentarif
gemäss AGB s
Individuelle Coachingprojekte auf Anfrage
Allgemein:
- Dauer einer
Coachingsitzung 60
bis 90 Min.
- maximale
Gruppengrösse 6 Personen
- Vorgespräch 60
Min.
kostenlos
- individuelle Offerten,
Annulierungskosten gem.
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1 Anwendungsbereich und Gültigkeit top
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig
ab 3. April 2006.
1.2 Sie regeln sämtliche
Rechtsverhältnisse zwischen uns und unseren Kunden und gelten
für alle unsere Dienstleistungen und Produkte.
1.3 Sie
sind integrierter Bestandteil aller Offerten,
Auftragsbestätigungen und Terminreservationen.
1.4
Abweichungen von diesen AGBs müssen von uns schriftlich
bestätigt werden, damit sie Gültigkeit erlangen.
2 Treue- und Sorgfaltspflicht top
2.1 Wir verpflichten uns, unsere Beratungsleistungen mit
grösster Sorgfalt zu erbringen.
2.2 Wir und unsere
Kunden verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität und zur
Offenheit. Beide Seiten unternehmen alles in ihrer Macht
stehende, um den Erfolg der vereinbarten Dienstleistung
möglich zu machen.
2.3 Für die Nutzung und Umsetzung
der Beratungsergebnisse trägt der Auftraggeber die alleinige
Verantwortung. Allfällige Schadensersatzansprüche seitens der
auftraggebenden Organisation, ihrer Mitglieder oder Dritter
werden, so weit gesetzlich zulässig, ausdrücklich
wegbedungen.
2.4 Allfällige Mängel in den
Beratungsleistungen, die eindeutig durch uns verursacht worden
sind, werden wir auf unsere Kosten korrigieren. Diese
Korrektur umfasst namentlich das erneute Führen von
Coachinggesprächen und die Korrektur von Berichten und
tellungnahmen.
Weite Schadenersatzansprüche werden
ausdrücklich wegbedungen.
3 Vertraulichkeit und Datenschutz top
3.1 Wir behandeln alle Firmen- und Personendaten, die wir
im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit erfahren, oder die wir
durch unsere Tätigkeit generieren absolut vertraulich. Wir
geben sie nicht an Dritte weiter. Ausnahmen sind zulässig,
wenn eine Organisation oder
eine Einzelperson uns
ausdrücklich dazu ermächtigt.
3.2 Personendaten
behandeln wir mit höchster Sorgfalt. Wenn im Rahmen von
Aufträgen individuelle, personenbezogene Berichte über
einzelne Angehörige einer Organisation erstellt werden, so
betrachten wir diese Einzelpersonen als die einzig berechtigen
Empfänger dieser Informationen, unabhängig davon, wer den
Auftrag erteilt hat oder bezahlt.
3.3 Berichte oder
Auskünfte an andere Personen, insbesondere auch an andere
Mitglieder der Organisation und Vorgesetzte, werden nur mit
Einverständnis der berechtigten person erteilt.
3.4 Ein von Punkt 3.3 abweichendes Verfahren ist gestattet,
wenn auf für alle Beteiligten erkennbare Weise ein anderes
Vorgehen sinnvoll und vereinbart worden ist. Wenn den
betreffenden Personen das abweichende Vorgehen vorher
mitgeteilt worden ist und sie keinen
Widerspruch einlegen,
gilt es als akzeptiert.
3.5 Wir sind berechtigt, Kundennamen im Sinne einer
allgemeinen Referenz zu verwenden.
4 Offertstellung top
4.1 Wir legen Wert auf eine seriöse Abklärung des
Kundenbedarfs und erstellen Offerten in der Regel nur nach
einem persönlichen Vorgespräch mit dem Kunden.
4.2
Vorgespräche, die zu keiner Offertstellung führen, sind bis zu
einer Dauer von 60 Minuten kostenlos.
4.3 Arten von
Offerten:
- Standardofferten: Sie beinhalten ein
telefonisches oder persönliches Vorgespräch und betreffen
standardisierte Beratungsleistungen wie z.B. Bewerbungs- und
Karriereberatungen.
- Kundenspezifische Offerten:
- Einfache Offerten: Sie beinhalten ein persönliches
Vorgespräch und die kundenspezifische Offerterstellung bei
einem Zeitaufwand von weniger als zwei
Arbeitsstunden.
- Komplexe Offerten: Sie beinhalten
mindestens ein persönliches Vorgespräch, die kundenspezifische
Offerterstellung sowie in der Regel die persönliche
Präsentation beim Kunden bei einem Zeitaufwand von
mehr als zwei Arbeitsstunden.
4.4 Aufwand für
Offerten:
- Standardofferten erstellen wir
kostenlos.
- Kundenspezifische Offerten sind im
Auftragsfall kostenlos. Dient das Vorgespräch bereits der
Problemlösung und kann der Kunde daraus bereits einen
offenkundigen Nutzen ziehen, so wird dieses im Rahmen des
Auftrags in der Regel verrechnet.
- Wenn kein Auftrag
zustande kommt, verrechnen wir bei kundenspezifischen Offerten
einen pauschalen Unkostenbeitrag (CHF 250.- bei einfachen, CHF
500.- bei komplexen Offerten). Dieser wird als Abgeltung für
den Inhalts- und Entscheidungs-Nutzen verstanden, welcher der
Kunde aufgrund einer Offerte in jedem Fall hat.
- Wir
informieren den Kunden bei der Offertanfrage mündlich oder
schriftlich über die allfällige
Kostenpflichtigkeit von
Offerten.
5 Auftragserteilung top
5.1 Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn - eine schriftliche
Auftragsbestätigung oder eine
schriftliche
Terminreservation vorliegt, - eine mündliche Terminreservation
vorliegt, sofern aus
den Umständen klar zu erkennen ist,
dass der Kunde gewillt war, die betreffende Dienstleistung zum
vorgesehenen Zeitpunkt zu beziehen, oder wenn für ihn
erkennbar war, dass wir die entsprechenden Termine und
Ressourcen reserviert haben, - eine schriftliche Offerte
vorliegt und wir im offenkundigen Einverständnis des Kunden
mit der Arbeit
begonnen haben.
5.2 Bei Rahmenofferten oder Rahmenauftragsbestätigungen
gilt der Auftrag auch dann als erteilt, wenn das weitere
Vorgehen in separaten Plänen (z.B. Projektplänen) geregelt
wird. Die gemäss solchen Plänen reservierten Termine,
nicht-terminierten Arbeitstage oder sonstigen Ressourcen
gelten als erteilte Aufträge.
6 Leistungsverrechnung und Zahlungskonditionentop
6.1 a Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart,
werden unsere Leistungen nach effektiv geleistetem Aufwand
verrechnet. Dabei gilt jeweils unsere aktuell gültige Honorar-
und Leistungsübersicht.
6.1 b Tarife Einzelcoaching, Preis nach Vereinbarung, Dauer von min. 60 Minuten bis max. 90 Minuten.
Bei Gruppencoaching Preis nach Vereinbarung, gleiche Dauer, Gruppengrösse
max.6 Personen.
6.2 Finden die Arbeitssitzungen nicht am von uns bestimmten
Ort statt, stellen wir die Reisespesen, allfällige
Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie die Reisezeit in
Rechnung. Dabei gilt jeweils unsere aktuell gültige Honorar-
und Leistungsübersicht.
6.3 Auslagen wie Raummieten,
spezielle Arbeitsinstrumente und andere Fremdkosten sprechen
wir vorgängig mit unseren Kunden ab uns stellen diese in
Rechnung.
6.4 Muss eine vereinbarte Arbeitssitzung
durch den Kunden abgesagt oder verschoben werden, so ist dies
bis eine Woche vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge
möglich. Bis 2 Tage vorher werden wir 50% des vereinbarten
Honorars, bei einem späterem Absagen und bei Nichterscheinen
den gesamten Honorarbetrag in Rechnung stellen.
6.5 Bei Aufträgen über einen längeren Zeitraum behalten wir
uns vor, bei Auftragserteilung eine Akontozahlung von max. 50%
des budgetierten Gesamthonorars oder das vollständige Honorar
bei Aufträgen mit Pauschalhonoraren in Rechnung zu
stellen.
6.6 In der Regel erfolgt die Abrechnungen
unserer Leistungen und Auslagen monatlich, spätestens jedoch
zum Abschluss des Auftrags. Mit jeder Rechnung erhält der
Kunde eine detaillierte Übersicht, die über die erbrachten
Leistungen und Auslagen Auskunft gibt.
6.7 Unsere
Kunden verpflichten sich, unsere Rechnungen innerhalb der
vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen. Für unsere Rechnungen
gilt - sofern nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart
ist - eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Datum der
Rechnung.
6.8 Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor,
einen Verzugszins von 5% p.a. und Mahnkosten von CHF 30.- pro
Mahnung in Rechnung zu stellen.
6.9 Bei allen mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen
verrechnen wir zusätzlich den entsprechenden
Mehrwertsteuerbetrag.
7 Annullierung von Aufträgen durch den Kunden top
7.1 Tritt der Kunde vorzeitig vom Auftrag zurück, so hat er
die bereits erbrachten Leistungen und die Auslagen zu
bezahlen.
7.2 Zudem schuldet er uns eine Entschädigung
für die entgangenen Umsätze, welche vom Zeitpunkte der
Auftragserteilung und dem Zeitpunkt des Rücktritts abhängen.
Diese Entschädigung wird unabhängig davon fällig, ob es uns
gelingt, für den betreffenden Zeitpunkt
einen anderen
Auftrag zu akquirieren oder nicht.
7.3 Bei
Rahmenaufträgen gemäss 5.2 gilt als entschädigungspflichtiges
Auftragsvolumen alles, was zwei Monate über den
Beendigungstermin des Auftrags gemäss vorliegenden Plänen
reserviert oder geplant war.
7.4 Annulliert der Kunde
einen bereits erteilten Auftrag, so werden folgende Zahlungen
fällig, auch wenn noch keine Leistungen durch uns erbracht
worden sind: - 0% bei Annullierung bis zu 30 Tagen vorher, -
50 % bei Annullierung 29-2 Tage vorher, - 100 % bei
späterer Annullierung
8 Annullierung von Aufträgen durch uns top
8.1 Können wir aus Gründen, auf wir keinen Einfluss haben
(Unfall oder Krankheit des betreffenden Coachs, Ausfall von
Transportmitteln usw.), einen Auftrag nicht erfüllen,
so
kann der Auftraggeber keine Schadenersatzforderungen geltend
machen.
8.2 Wir verpflichten uns in dem Fall, den
Auftrag nach Möglichkeit mit einem anderen Coach zu erfüllen
oder (wenn dies nicht möglich ist oder vom Kunden nicht
gewünscht wird) zum nächstmöglichen
Termin nachzuholen.
9 Geistiges Eigentum und Copyright top
9.1 Wir verwenden für die Erfüllung unserer Geschäftszwecke
allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen, aus anderen
Quellen übernommenes Wissen und von uns selbst entwickeltes,
weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse
angepasstes Wissen.
9.2 Wird Fach- und Methodenwissen
aus anderen Quellen übernommen, so wird dies im Sinne eines
Zitats deklariert, oder es besteht zwischen uns und dem
Inhaber
des Copyrights eine entsprechende
Vereinbarung.
9.3 Auf alle eigenen Unterlagen
beanspruchen wir das Copyright, unabhängig davon, ob ein
entsprechender Copyright- Vermerk auf dem betreffenden
Dokument angebracht ist.
9.4 Wir gewähren unseren
Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses das
unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und
zur Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten
Dienstleistungen und Unterlagen gemäss den Vertragsdokumenten.
Eine andere Verwendung unserer Dienstleistungen und
Unterlagen, sei es zu kommerziellen oder nichtkommerziellen
Zwecken, ist nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis
gestattet.
10 Gerichtsstand top
10.1 Auf jedes Vertragsverhältnis mit uns ist
ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
10.2 Gerichtsstand für entstehende Rechtsstreitigkeiten ist
der Ort unseres Firmensitzes. Wir behalten uns vor, unsere
Ansprüche nach eigener Wahl am Geschäfts- bzw.
Wohnsitz
des Kunden geltend zu machen. Zwingende Gerichtsstände bleiben
vorbehalten. |